Park & Fly ist die ideale Lösung

Impressum von Parkeasy

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Fa. park easy!!!
Inh. Akdogan u. Dikkaya GbR
Dreieichstsr. 12-14
64546 Mörfelden-Walldorf
Fon: 06105 – 27 19 19
Fax: 06105 – 27 19 98
Mob.: 0177 – 18 08 978
www.parkeasy.de
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle von der Fa. park easy!!! Akdogan u. Dikkaya GbR (im folgenden park
easy!!!) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim
Einfahren auf das Betriebsgelände der park easy!!! erklärt der Kunde sein
Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche
er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die
Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Mörfelden-Walldorf zum
Flughafen Frankfurt, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie
alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht
werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden
dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie
werden ausdrücklich von park easy!!! schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind park easy!!! und der Kunde, oder eine von Ihm
beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der
Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung
seitens park easy!!!, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem
Pkw auf das Betriebsgelände von park easy!!!, kommt zwischen park easy!!!
und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er park easy!!!
gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus demVertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf
Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben
unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
park easy!!! ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im
Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für
Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen,
schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.

park easy!!! übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die
vom Mieter eingebrachten Gegenstände.

Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im
gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der park
easy!!! abzustellen und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt
gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.

Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das
Fahrzeug
ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat park easy!!! ein
gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des
entsprechenden Zubehörs. park easy!!! ist ebenfalls berechtigt, die
eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom
Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

. der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
. ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt
(z. B. undichter Tank u.ä.);
. ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während
der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde;
. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde;

Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO, soweit nicht
nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden.

Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise
abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf
den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. park easy!!! ist berechtigt,
außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte
Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.

Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der Pkw oder bei der Abholung
und der Ausfahrt ist Folge zu leisten.

Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen
Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.

Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu
verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.

Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen
werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung
gestellt.

Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen
(Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder
zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug
befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen,
die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch
diesen zu beseitigen. Andernfalls ist park easy!!! berechtigt, diese
Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die
Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden
erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der
Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht
gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum
Flughafen Frankfurt. Auch hierbei ist den Anweisungen von park easy!!!,
ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw.
überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache
erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

Parkeasy ist berechtigt, im Falle einer Flugverspätung die Autoschlüssel von den Kunden zu verlangen, damit die Autos im Laufe des Tages umgeparkt werden können. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Autoschlüssel nicht aushändigen, sehen wir uns leider gezwungen, die Reservierung kostenlos zu stornieren.

§ 5 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können.
Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem
Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet
Bei Überschneidung von Haupt- und Neben-Saison-Tarifen wird in der Regel
eine gleichmäßige Verteilung nach Tagen berechnet.

park easy!!! ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere
Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung
beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn,
der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche
kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt
waren.

Sperrgepäck ist meldepflichtig und kostet extra.

Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird
spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz im voraus in bar oder unbar per EC-
oder Kreditkarte bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde
im Falle einer nicht abbuchbahren Forderung seiner Bank die ausdrückliche
Erlaubnis, park easy!!! oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift
des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der
Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise
erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren
geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift,
ausdrücklich an.

Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

park easy!!! kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur
vollständigen Bezahlung des Rechungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
park easy!!! räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit
auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an.

Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat park easy!!! Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete
Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten
Preises beinhalten kann.

Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen
seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei
berechtigter Besorgnis seitens park easy!!!, die Inanspruchnahme der
gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das
Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende
Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere
Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch
auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss
park easy!!! haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der
gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche
weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt park easy!!! insoweit
von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt
eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ebenso stellt der Kunde park easy!!! frei bei Schäden höherer Gewalt sowie
bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare
Naturkräfte.

Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00.

Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt
dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich
und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet
hat.

park easy!!! haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von
Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch
Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen,
verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen
von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z. B.
Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer,
Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem
Personal unverzüglich mitzuteilen. park easy!!! ist mit größter Sorgfalt
bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugszeit zum
Flughafen Frankfurt zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht
Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht
erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen.
Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen
auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.
Der Kunde hat mindestens zweiundhalb Stunden vor seiner Abflugzeit im Parkgelände von Parkeasy zu sein.

Mit dem Befahren des park easy!!!-Betriebsgeländes versichert der Kunde,
dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum
Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern
von park easy!!! und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein
vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden
Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente
nicht vorgelegt werden, ist park easy!!! berechtigt, die Vertragserfüllung
abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadenersatz. Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen
Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte
Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit
dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen
Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist
park easy!!! berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete
Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen
bzw. notfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei
behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und die
Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle
der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung
in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände
Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste),
Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle
abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu
entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind
unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist
park easy!!! berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden
beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des
Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen
auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde
für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von
ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von park easy!!!
eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion,
Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem
Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang
unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem
Schadensfall im voraus an park easy!!! ab, soweit park easy!!! aus einem
solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

Im Parkhaus entscheidet park easy!!!, wo der Kunde seinen Wagen parken darf. Falls Parkplätze nur noch im obersten Deck des Parkhauses ohne Überdachung frei sind, muss der Kunde dort parken ohne jegliche Ansprüche. park easy!!! haftet nicht bei Schäden, die witterungsbedingt, wie zB bei Hagelregen etc. entstehen können.

 

§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von park easy!!! gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass seine Daten von park easy!!! im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Es können eventuell Gutscheine von uns an Ihre E-Mail Adresse versendet werden.
Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der
Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist
Mörfelden-Walldorf.

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden
Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige
Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt,
die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen
Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem
Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt.

Fa. park easy !!! Akdogan u. Dikkaya GbR
Dreieichstraße 12 - 14
64546 Mörfelden-Walldorf
Stand: März 2006

Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für
park easy!!! Dikkaya ihre Gültigkeit.