AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle von der Fa. park easy!!! Akdogan u. Dikkaya GbR (im folgenden park
easy!!!) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt
des
Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens
beim
Einfahren auf das Betriebsgelände der park easy!!! erklärt der
Kunde sein
Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen,
welche
er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung,
die
Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Mörfelden-Walldorf
zum
Flughafen Frankfurt, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände
sowie
alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden
erbracht
werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden
dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie
werden ausdrücklich von park easy!!! schriftlich anerkannt.
§ 3 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind park easy!!! und der Kunde, oder eine von Ihm
beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der
Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung
seitens park easy!!!, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden
mit seinem
Pkw auf das Betriebsgelände von park easy!!!, kommt zwischen park
easy!!!
und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er park
easy!!!
gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle
Verpflichtungen aus demVertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich
auf
Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige
Angaben
unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
park easy!!! ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen
im
Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für
Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen,
schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.
park easy!!! übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten
für die
vom Mieter eingebrachten Gegenstände.
Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen
Pkw im
gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatzes auf dem Betriebsgelände
der park
easy!!! abzustellen und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt
gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet,
das
Fahrzeug
ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich
zu sichern.
Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat park easy!!!
ein
gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich
des
entsprechenden Zubehörs. park easy!!! ist ebenfalls berechtigt, die
eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters
vom
Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:
. der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
. ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr
darstellt
(z. B. undichter Tank u.ä.);
. ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während
der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde;
. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde;
Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO, soweit
nicht
nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden.
Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in
der Weise
abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken
auf
den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. park easy!!! ist
berechtigt,
außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen
geparkte
Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der Pkw oder bei der Abholung
und der Ausfahrt ist Folge zu leisten.
Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder
sonstigen
Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.
Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu
verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen
sind.
Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner
Einrichtungen
werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung
gestellt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen
vorzunehmen
(Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen
oder
zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw.
im Fahrzeug
befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen,
die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß
durch
diesen zu beseitigen. Andernfalls ist park easy!!! berechtigt, diese
Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die
Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden
erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der
Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht
gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport
zum
Flughafen Frankfurt. Auch hierbei ist den Anweisungen von park easy!!!,
ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe
> 1,90 m) bzw.
überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige
Rücksprache
erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
§ 5 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt
des
Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden
können.
Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen
ab dem
Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise-
und
der Abfahrtstag vom Betriebsgelände als ein einziger Tag berechnet
werden.
Bei Überschneidung von Haupt- und Neben-Saison-Tarifen wird in der
Regel
eine gleichmäßige Verteilung nach Tagen berechnet.
park easy!!! ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere
Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung
beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung,
es sei denn,
der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche
kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht
bekannt
waren.
Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen
wird
spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz im voraus in bar oder unbar
per EC-
oder Kreditkarte bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der
Kunde
im Falle einer nicht abbuchbahren Forderung seiner Bank die ausdrückliche
Erlaubnis, park easy!!! oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift
des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der
Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise
erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren
geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift,
ausdrücklich an.
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit
ein.
park easy!!! kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur
vollständigen Bezahlung des Rechungspreises verweigern.
§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
park easy!!! räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht
ein.
Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit
auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an.
Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat park easy!!!
Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete
Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des
vereinbarten
Preises beinhalten kann.
Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen
seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien,
sowie bei
berechtigter Besorgnis seitens park easy!!!, die Inanspruchnahme der
gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder
das
Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht
ausübende
Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem
Grund die andere
Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ein Anspruch
auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Haftung / Haftungsausschluss
park easy!!! haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund
der
gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit).
Jegliche
weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt park easy!!! insoweit
von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit
tritt
eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In
diesen Fällen ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ebenso stellt der Kunde park easy!!! frei bei Schäden höherer
Gewalt sowie
bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse
und elementare
Naturkräfte.
Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00.
Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt
dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich
und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal
gemeldet
hat.
park easy!!! haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung
von
Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch
Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen,
verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen
von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z. B.
Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer,
Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen
sind dem
Personal unverzüglich mitzuteilen. park easy!!! ist mit größter
Sorgfalt
bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugszeit
zum
Flughafen Frankfurt zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft
ist nicht
Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus
nicht
erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen.
Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten
Leistungen
auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.
Mit dem Befahren des park easy!!!-Betriebsgeländes versichert der
Kunde,
dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum
Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern
von park easy!!! und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein
vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden
Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten
Dokumente
nicht vorgelegt werden, ist park easy!!! berechtigt, die Vertragserfüllung
abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadenersatz. Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen
Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte
Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich
ist. Soweit
dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen
Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung,
so ist
park easy!!! berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete
Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu
verbringen
bzw. notfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei
behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und die
Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
Im Falle
der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung
in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände
Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste),
Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder
Öle
abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände
zu
entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind
unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen.
Anderenfalls ist
park easy!!! berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden
beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des
Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen
auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet
der Kunde
für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das
von ihm oder von
ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von park easy!!!
eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion,
Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht
in dem
Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang
unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen
aus einem
Schadensfall im voraus an park easy!!! ab, soweit park easy!!! aus einem
solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von park easy!!! gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass seine Daten von park easy!!! im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die
Daten
werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen
von einer der
Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist
Mörfelden-Walldorf.
Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden
Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige
Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart
ersetzt,
die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Die übrigen
Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt
deutschem
Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt.
Fa. park easy !!! Akdogan u. Dikkaya GbR
Dreieichstraße 12 - 14
64546 Mörfelden-Walldorf
Stand: März 2006
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) für
park easy!!! Dikkaya ihre Gültigkeit.
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